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für gewerbliche Luftfracht- und Bodenabfertigungsdienstleistungen nach Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Diese Bedingungen regeln die gewerbliche Beförderung von Schwergut und Industriefracht sowie die dazugehörige Bodenabfertigung auf dem Vorfeld. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Fassung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Frachtstücke korrekt deklariert, gekennzeichnet und statisch berechnet sind. Er übermittelt spätestens 48 Stunden vor Abflug die vollständigen Frachtpapiere, einschließlich Gefahrgutdeklaration und Sondertransportgenehmigung. Fehlende oder unvollständige Unterlagen berechtigen zur Verweigerung der Annahme.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für Schäden durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Witterungseinflüsse wird keine Haftung übernommen. Die Haftungshöchstgrenze beträgt je Schadensfall den dreifachen Frachtwert, maximal jedoch 50.000 EUR.
Die Bereitstellung von Ground-Handling-Ausrüstung (Schwerlaststapler, Ladebrücken, Rollensysteme) erfolgt nach Verfügbarkeit und technischer Eignung. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Sonderfahrzeuge und zusätzliches Personal, sofern diese nicht im Basisumfang enthalten sind. Die Standzeit auf dem Vorfeld ist auf vier Stunden begrenzt; Überschreitungen werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 15 EUR je Mahnung fällig. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt; widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten sie als angenommen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die LuftVO ist eine fristlose Kündigung zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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